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Handelsrecht, Kartellrecht, Marktmachtmissbrauch, Fusion, M&A, Kartelle, Kartellbehörden auf Rechtstylish.at
 Das Handelsrecht ist das "lex Specialis der Kaufleute". Es ist Teil des Privatrechts, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens eines der Beteiligten. Das Handelsrecht enthält demnach ergänzende Vorschriften zu den allgemeinen Vorschriften, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet, die Normen des ABGB/BGB gelten für Kaufleute subsidiär. Das Handelsrecht trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung.

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