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 Beim Mietrecht wird grundsätzlich durch einen Vertrag das Rechtsverhältnis begründet. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) versteht unter einem Mietvertrag (auch Pachtvertrag) einen Bestandsvertag. Dies ist eine Vertrag, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf eine gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält. Bei der Pacht wird neben dem Gebrauche auch noch der Fruchtgenuss überlassen.
Unter Wohnrecht versteht man grundsätzlich einen Sammelbegriff für verschiedene Bereiche des Privatrechts und des Öffentlichen Recht. Er bezeichnet die Menge aller Rechtsnormen, die Fragen des Wohnens regeln. So auch das Mietrecht. Zu diesen zählen in Österreich das Wohnungseigentumsrecht, das Mietrecht, das Immobiliensteuerrecht sowie das Verfahrensrecht in Bestandsachen. Für das sogenannte Wohnrecht sind daher unterschiedliche Gestze (zB ABGB, WEG, MRG) maßgeblich.
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Rechtsanwalt Miet- und Wohnrecht
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